Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern und Appartements zur Beherbergung und aller in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten, weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Fregehaus, Inhaberin Sabine Fuchshuber (nachfolgend: Hotel Fregehaus).
2. Vertragsabschluss
1. a) Der Vertrag zwischen dem Gast und dem Hotel Fregehaus kommt durch Annahme der mündlich oder schriftlich gestellten Anfrage des Gastes durch das Hotel Fregehaus wirksam zu Stande.
b) Das Hotel Fregehaus kann dem Gast die Annahme schriftlich (per Post, Fax oder Email) bestätigen (Reservierungsbestätigung), eine Verpflichtung dazu besteht nicht.
c) Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages.
2. Mit Absendung der Anfrage erkennt der Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Hotel Fregehaus an. Die AGB sind einer Reservierungsbestätigung beigelegt, liegen im Hotel Fregehaus zur Einsicht aus und sind unter www.hotel-fregehaus.de einsehbar.
3. Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise
1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
2. a) Das Hotel Fregehaus ist nicht verpflichtet, ein bestimmtes Zimmer bereitzuhalten, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich vereinbart.
b) Sollten bestellte Räume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel Fregehaus berechtigt, für einen gleichwertigen Ersatz auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.
3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Appartements sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Hotels Fregehaus.
4. Das Hotel Fregehaus hat Zugangsrecht zu allen Zimmern des Hotels, um die Ordnungsmäßigkeit der Belegung und Sauberkeit der Räume aufrecht zu erhalten.
5. a) Reservierte Zimmer und Appartements stehen dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung.
b) Sofern nicht eine spätere Ankunftszeit ausdrücklich vereinbart oder vom Gast eine Sicherheitsleistung (z.B.: Kreditkartennummer, Vorauszahlung, etc.) gestellt wurde, ist das Hotel Fregehaus schadensmindernd berechtigt, bestellte Zimmer und Appartements nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
c) Eine Inanspruchnahme über den vereinbarten Zeitraum (11:00 Uhr am Abreisetag) hinaus berechtigt das Hotel Fregehaus für die verspätete Räumung dem Gast Nutzungsentgelt wie folgt in Rechnung zu stellen: Ein Late Check out bis 13 Uhr kostet EUR 25,-; bis 15 Uhr EUR 50,-. Ein Late Check out nach 15 Uhr ist mit dem Zimmerpreis für die Extra Nacht zu begleichen. Dem Gast erwachsen hieraus keine vertraglichen Ansprüche. ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel Fregehaus kein oder ein geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Dies gilt nicht, wenn die Parteien vor Überschreitung der Nutzungszeit eine abweichende Vereinbarung in schriftlicher Form getroffen haben.
4. Leistungen, Preise, Zahlung
1. a) Die Übernachtungspreise und die Preise für sonstige Leistungen des Hotel Fregehaus ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung bzw. der aktuellen Preisliste des Hotel Fregehaus. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, z.B. Kurtaxe.
b) Kosten für vom Hotel Fregehaus vermittelte Leistungen Dritter sind vom Gast direkt an den Dritten zu zahlen.
2. Die Preisliste des Hotel Fregehaus kann laufend aktualisiert werden. Die aktualisierten Preise treten an die Stelle der vorher gültigen Preise und werden Bestandteil dieses Vertrages.
3. Alle Rechnungen des Hotel Fregehaus sind sofort mit Zugang zur Zahlung fällig. Die Bezahlung erfolgt spätestens am Abreisetag. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.
5. Rücktritt vom Vertrag (Storno)
1. Der Gast kann vom Vertrag zurücktreten (Um- bzw. Abbestellungen), wenn ein entsprechendes Rücktrittsrecht vertraglich vorbehalten wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel Fregehaus einem Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich zustimmt.
2. Der Gast und das Hotel Fregehaus können einen Termin vereinbaren, bis zu welchem der Gast kostenfrei vom Vertrag zurück treten kann.
3. a) Wird ein Termin nach Ziffer 4.2. nicht vereinbart oder ist ein solcher abgelaufen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht und stimmt das Hotel Fregehaus einer Vertragsaufhebung nicht zu, hat der Gast dem Hotel Fregehaus den vertraglich vereinbarten Preis aus dem Vertrag zu zahlen.
b) Bis 14 Tage vor Anreise können die Zimmer kostenfrei storniert werden. Bei kurzfristigen Stornierungen oder Nichtanreise fallen Gebühren von 80% bis zu 100% des Zimmerpreises an. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel Fregehaus kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
4. Das Hotel Fregehaus ist in folgenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurück zutreten:
der Gast leistet trotz Vereinbarung und Fristsetzung einer Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung nicht;
Höhere Gewalt oder andere Hindernisse, die die vom Hotel Fregehaus geschuldete Leistung unmöglich machen;
die Buchung erfolgt schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben bzw. unter Verschweigen wesentlicher Angaben, z.B.: Identität des Gastes, Art/Zweck der Nutzung, Zahlungsfähigkeit, etc.;
gesetzwidriger Zweck bzw. Art Nutzung;
Verstoß gegen Ziffer 3.3.
Tritt das Hotel Fregehaus berechtigt vom Vertrag zurück, entstehen für den Gast keine Ansprüche auf Schadenersatz.
6. Haftungsansprüche, Verjährung
1. Schadenersatzansprüche des Gastes sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Hotel Fregehaus, seinen Inhaber oder deren Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden und für Schäden aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten durch das Hotel Fregehaus, seinen Inhaber oder dessen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden.
2. Für zurückgelassene Sachen ist eine Haftung des Hotels Fregehaus ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, das Hotel Fregehaus handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Entsprechendes gilt bei Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen durch den Gast und/oder Dritte.
3. Für alle gegen das Hotel Fregehaus gerichteten Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder ausgeschlossen sind, ist die Haftung des Hotel Fregehaus auf das Dreifache des vereinbarten Preises beschränkt.
4. Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Hotel Fregehaus verjähren, soweit sie nicht ausgeschlossen sind oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotel Fregehaus, seinen Inhaber oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen, in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
5. Für Fremdleistungen wird durch das Hotel Fregehaus keine Gewähr oder Haftung übernommen.
6. Der Gast haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Hotels Fregehaus erhalten haben, verursacht werden. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine diesbezügliche Zurückhaltung oder Minderung von Zahlungsverpflichtungen ist ausgeschlossen.
7. Das Hotel Fregehaus ist ein Nichtraucherhotel. Der Umgang mit Feuer und offenem Licht sowie das Rauchen sind strengstens untersagt. Die Brandmeldeanlage des Hotels ist direkt auf die Feuerwehr aufgeschaltet. Kosten, die durch einen fahrlässig verursachten Einsatz der Feuerwehr herbeigeführt werden, werden dem Verursacher (Gast) in Rechnung gestellt.
7. Datenschutz
Die dem Hotel Fregehaus zur Verfügung gestellten, personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages elektronisch verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken erfolgt nicht. Personenbezogene Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt.
Im Übrigen werden bei der Datenerfassung die gesetzlichen Datenschutzregelungen eingehalten. Näheres regelt die Datenschutzerklärung, auf die wir verweisen.
8. Vertragssprache, Gerichtsstand, Allgemeines
1. Vertragssprache ist deutsch. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Standort Hotel Fregehaus.
2. Gerichtsstand für Kaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist der Standort des Hotel Fregehaus, Leipzig.
3. Das Hotel Fregehaus behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Gast besteht.
4. a) Änderungen und/ oder Ergänzungen des Vertrages bzw. dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen oder Nebenabreden gelten ncith.
b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der Regelungen im Übrigen nicht berührt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.